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FAQ
Weitere Fragen, Korrekturen, Kommentare die Sie hier gerne nachschlagen würden?
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Q: Kann jedermann ein Inserat aufgeben?
Q: Wie lange geht es, bis ich als Benutzer freigeschaltet werde?
Q: Erhalte ich Bescheid, wenn ich als Benutzer freigeschaltet wurde?
Q: Warum werde / wurde ich als Benutzer nicht freigeschaltet?
Q: Warum ist mein Inserat, wenn ich es eingegeben habe, nicht online ersichtlich?
Q: Erhalte ich eine Nachricht, wenn mein(e) Inserat(e) freigeschaltet wurden?
Q: Ich wurde als Benutzer freigeschaltet und habe ein Inserat erfasst. Das Inserat ist auch nach längerer Zeit nicht ersichtlich. Was ist da los?
Q: Muss ich als Benutzer registriert sein, um einem Inserenten eine Antwort schreiben zu können?
Q: Was bedeutet das wenn ein ovales scharzes Symbol mit dem Text Sold bei einem Inserat erscheint?
Q: Ein Inserent meldet sich nicht auf meine Anfrage / auf mein Angebot - warum nicht?
Q: Ich erhalte als Inserent eine Anfrage mit einer ungültigen E-Mail Adresse. Können Sie mir die richtige E-Mail Adresse des Interessenten bekannt geben?
Q: Ich erhalte als Inserent Beschimpfungen usw. auf ein Inserat. Können Sie dagegen etwas tun?
Q: Ich erhalte von Ihrem System keine E-Mails - warum?
Q: Ich habe mich als Benutzer registriert - habe aber keinen Zugriff auf Ihr Forum - warum?
Q: Was muss ich von einem Käufer haben um ihm eine Waffe oder wesentliche Waffenteile verkaufen zu dürfen?
Q: Kann jedermann ein Inserat aufgeben?
A: Um ein Inserat aufgeben zu können, müssen Sie sich als Benutzer registriert haben und von uns freigeschaltet worden sein. Wir akzeptieren keine Benutzer / Inserenten die unter 18 Jahre alt sind. Sie können sich hier nur als Benutzer anmelden, wenn Sie die korrekten Personen- und Adressdaten bekannt geben und kein Hinderungsgrund gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen besteht.
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Q: Wie lange geht es, bis ich als Benutzer freigeschaltet werde?
A: Ihre Angaben werden von uns überprüft und verifiziert. Wir arbeiten in unserer Freizeit und setzen alles daran, Sie möglichst schnell freizuschalten.
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Q: Erhalte ich Bescheid, wenn ich als Benutzer freigeschaltet wurde?
A: Im Moment ist unser Programm nicht in der Lage, E-Mails zu versenden, die Ihre Freischaltung bestätigen. Wir sind jedoch daran, diese Erweiterung unserer Software zu prüfen.
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Q: Warum werde / wurde ich als Benutzer nicht freigeschaltet?
A: Wir behalten es uns vor, in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen, ohne Angabe von Gründen, Benutzer abzulehnen bzw. Benutzer nicht freizuschalten. Unsere Entscheidungen sind und waren nie willkürlich. Wir haben jeweils unsere Gründe, wenn wir einen Benutzer nicht freischalten. Es besteht kein grundsätzliches Recht, bei uns als Benutzer aufgenommen zu werden.
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Q: Warum ist mein Inserat, wenn ich es eingegeben habe, nicht online ersichtlich?
A: Ihr(e) Inserat(e) werden von uns einzeln überprüft und freigeschaltet.
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Q: Erhalte ich eine Nachricht, wenn mein(e) Inserat(e) freigeschaltet wurden?
A: Ja, Sie erhalten von unserem System eine E-Mail Nachricht.
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Q: Ich wurde als Benutzer freigeschaltet und habe ein Inserat erfasst. Das Inserat ist auch nach längerer Zeit nicht ersichtlich. Was ist da los?
A: Wenn Sie als Benutzer von uns freigeschaltet wurden, heisst das nicht, dass wir auch alle Ihre Inserate automatisch freischalten. Verstösst Ihr Inserat gegen unsere Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzliche Bestimmungen, oder entscheiden wir uns dazu, das Inserat aus anderen Gründen nicht freizugeben (s. Nutzungsbedingungen) ist (wird) das Inserat nicht ersichtlich (sein).
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Q: Muss ich als Benutzer registriert sein, um einem Inserenten eine Antwort schreiben zu können?
A: Nein, im Moment ist das System so eingestellt, dass auch nicht registrierte Benutzer des Systems auf ein Inserat antworten können.
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Q: Was bedeutet das wenn ein ovales scharzes Symbol mit dem Text Sold bei einem Inserat erscheint?
A: Der Gegenstand im Inserat wurde bereits verkauft. Es ist sinnlos, sich auf ein solches Inserat zu melden.
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Q: Ein Inserent meldet sich nicht auf meine Anfrage / auf mein Angebot - warum nicht?
A: Die Inserenten werden von uns angehalten, jedem Interessenten Antwort zu geben. Es liegt jedoch immer im Ermessen des Inserenten, ob er antworten will oder nicht. Es kann ferner sein, dass Sie nicht Ihre gültige E-Mail Adresse angegeben haben, oder es der Inserent vorzieht, mit Ihnen nichts zu tun haben zu wollen.
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Q: Ich erhalte als Inserent eine Anfrage mit einer ungültigen E-Mail Adresse. Können Sie mir die richtige E-Mail Adresse des Interessenten bekannt geben?
A: Unser System läuft, sobald die Benutzer und die Inserate freigeschaltet wurden, ohne unser Zutun. Gibt ein Interessent auf ein Inserat eine falsche / ungültige E-Mail Adresse an, liegt der Fehler beim Interessent und wir haben keine Kenntnis über die richtige E-Mail Adresse eines Interessenten.
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Q: Ich erhalte als Inserent Beschimpfungen usw. auf ein Inserat. Können Sie dagegen etwas tun?
A: Melden Sie sich bei uns - wir haben die Möglichkeit, Sie als Inserent vor solchen E-Mails / Anfragen zu schützen. Legen Sie bitte Ihrer Anfrage an uns, das Mail das Sie erhalten haben, bei.
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Q: Ich erhalte von Ihrem System keine E-Mails - warum?
A: Immer wieder ziehen es bestimmte E-Mail Provider vor, unsere Mails grundlos abzulehnen oder die E-Mails in den SPAM-Ordner zu verfrachten. Überprüfen Sie Ihren SPAM-Ordner regelmässig und / oder beschweren Sie sich bei Ihrem E-Mail Provider. Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie solche Schwierigkeiten haben - wir unterstützen Sie gerne.
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Q: Ich habe mich als Benutzer registriert - habe aber keinen Zugriff auf Ihr Forum - warum?
A: Die Inserateplattform und das Forum laufen unabhängig voneinander. Sie müssen sich im Forum ebenfalls als Benutzer anmelden.
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Q: Was muss ich von einem Käufer haben um ihm eine Waffe oder wesentliche Waffenteile verkaufen zu dürfen?
A: Sie müssen sich überzeugen, dass der Käufer über 18 Jahre alt ist, Schweizer Bürger oder Ausländer mit C-Bewilligung ist (Ausnahmen betr. Ausländer sind im Waffengesetz zusätzlich geregelt) - kein Hinderungsgrund gemäss den Bestimmungen des Waffengesetzes besteht und ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird - den beide Parteien unterschreiben und 10 Jahre aufbewahren müssen. Wir empfehlen, vom Käufer einen Strafregisterauszug zu verlangen der nicht älter als 6 Monate alt ist. Bewahren Sie eine Kopie des Strafregisterauszuges zusammen mit dem Kaufvertrag auf. Nach oben
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